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Nicht gelistete Drittländer

Nicht gelistete Drittländer

"Nicht gelistete Drittländer" sind alle Länder, die nicht in dem Anhang II Teil 1 und Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 aufgelistet sind.

Für sie gelten besondere Anforderungen. Eine Einreise mit dem Tier in eines dieser Länder ist dabei meist nicht aufwändig, die Wiedereinreise nach Deutschland und in die EU ist aber erschwert.
Zu den nicht gelisteten Drittländern zählen beispielsweise Ägypten, Serbien, Ukraine, Russland und die Türkei.

Hunde die keinen Tollwuttiter besitzen und zu früh in die EU eingereist sind, müssen in Quarantäne!