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Antrag auf Registrierung

Registrierung von Hunden

Hunde deren äußeres Erscheinungsbild und Wesen dem bei der F.C.I. niedergelegten Rassestandard entsprechen, und die ein DNA Profil haben, können in das Anhang-Register eingetragen werden. Die hierfür notwendige Phänotypbeurteilung kann frühestens im Alter von 15 Monaten durch einen für die Rasse zugelassenen VDH-Zuchtrichter für diese Rasse erfolgen. In die Registrierbescheinigung werden nur folgende Daten eingetragen: Rufname des Hundes, Geburtsdatum (soweit bekannt), Farbe, evtl. Abzeichen und Haarart etc.
Zusätzlich muß ein zweiter VDH-Zuchtrichter oder der Hauptzuchtwart des AMC e.V. bei der Registrierung anwesend sein.

Registrierung ist mindestens 5 Wochen vor dem Termin zu beantragen und zu zahlen!